Wie funktioniert der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Viele haben schon vom Vermittlungsgutschein gehört - aber wie genau funktioniert das mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Aus dem bisherigen Vermittlungsgutschein ist bereits seit dem 01.04.2012 nun der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) geworden. Wie ist es nun wie neu geregelt? Seit dem 01.04.2012 gibt es nun den neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Der bisherige Vermittlungsgutschein wird nicht mehr ausgestellt. Was ist jetzt ein Aktivierungs-Vermittlungsgutschein (AVGS)? Unter diesem Namen werden nun die Leistungen zusammengefasst, die ein Arbeitsloser auf Kosten der Agentur für Arbeit bei Dritten erhalten kann. Diese sind für ihn selbst kostenlos, weil der Dienstleister mit der Agentur für Arbeit abrechnet. Unterschieden werden drei Arten von Maßnahmen: - MAT (Maßnahmen bei einem Träger, etwa Weiterbildungen), - MAG (Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, etwa eine Eignungsfeststellung) - MPAV (Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung wie die Vermittlung durch diesen) Für Private Arbeitsvermittler ist hier die MPAV von besonderer Bedeutung

Wie funktioniert der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Arbeitslose können sich an einen privaten Arbeitsvermittler wenden und sich von diesem einen neuen Job beschaffen lassen. Honorieren kann man ihn dann mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, den die Agentur für Arbeit (wie sich das Arbeitsamt jetzt nennt) bzw. die ARGE bzw. das Jobcenter ausstellen. Diesen muss man dem Privaten Arbeitsvermittler vorlegen. Der Abschluss eines Vermittlungsvertrages ist nicht mehr vorgeschrieben, aber zur Klarstellung der Rechte und Pflichten zu empfehlen. Wo und wie bekomme ich an einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Dieser wird, je nach Zuständigkeit, von der Agentur für Arbeit, der ARGE oder dem Jobcenter ausgestellt. Das geschieht nicht von allein. Man muss ihn verlangen, wenn er einem nicht angeboten wird. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können persönlich, per Fax, Brief oder Internet beim Arbeitsamt bei der Agentur für Arbeit angefordert werden. Wann bekomme ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Bezieher von Arbeitslosengeld I können den Gutschein nun bereits vom ersten Tag an erhalten. Aber dies ist eine Kann-Bestimmung. Erst nach 6 Wochen muss der Betreffende auf Antrag einen solchen Gutschein erhalten. Private Arbeitsvermittler, welche den AVGS einlösen möchten, müssen ab dem 1.1.2013 zertifiziert sein. Bis dahin reicht der Nachweis der Gewerbeanmeldung. Wann kann er eingelöst werden? Er kann nur eingelöst werden, wenn - es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden handelt - die vereinbarte Beschäftigungsdauer mindestens drei Monate beträgt - das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Wochen beträgt - der Arbeitsuchende beim betreffenden Arbeitgeber während der letzten vier Jahre vor der Arbeitslosmeldung längstens drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist - der Vermittler nicht bereits anderweitig von der Bundesagentur mit der Vermittlung beauftragt worden ist, - der Vermittler einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitsuchenden hat - der Vermittler die Arbeitsvermittlung als Gegenstand seines Gewerbes angemeldet hat oder zertifiziert ist - der Arbeitgeber und der Vermittler nicht wirtschaftlich und personell miteinander verflochten sind. Europaweite Gültigkeit Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2007 ist der Vermittlungsgutschein auch für Vermittlungen in das EU/EWR-Ausland und bei der Vermittlung durch im EU/EWR-Ausland ansässige private Arbeitsvermittler auszuzahlen.
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Wie finde ich private Arbeitsvermittler? Den privaten Arbeitsvermittler muss man sich selbst suchen. Hier kann man durchaus auch mehrere Firmen/Vermittler beauftragen. Nur einer darf im Erfolgsfalle natürlich dann später auch abrechnen. Neue Regelungen seit dem 1.4.2012 Am 27.12.2011 hat der Deutsche Bundestag das “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” beschlossen und verabschiedet. Folgende Regelungen gelten nun: - Das Gesetz hierzu ist nun nicht mehr befristet, muss immer wieder verlängert werden. Es ist nun dauerhafter Bestandteil des SGB - Der Gutschein heißt nun nicht mehr Vermittlungsgutschein (VGS), sondern Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) - Personen ohne Leistungsbezug (ALGI oder ALGII), etwa Personen, die mit Arbeitslosengeldempfängern in einer Bedarfsgemeinscht leben, können ebenfalls einen AVGS erhalten. Bezieher von Arbeitslosengeld I können den Gutschein nun bereits vom ersten Tag an erhalten. Aber dies ist eine Kann-Bestimmung. Erst nach 6 Wochen muss der Betreffende auf Antrag einen solchen Gutschein erhalten. Es können nun nicht nur Vermittlungen, sondern auch arbeitssuchende Leistungen abgerechnet werden wie Bewerbertrainings und Coachings usw. Private Arbeitsvermittler, welche den AVGS einlösen möchten, müssen übrigens ab dem 1. Januar 2013 zertifiziert sein. Die Einzelheiten dazu sind allerdings im Detail noch nicht bekannt. Wie funktioniert der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Empfehlen Sie diese Seite doch einfach mal weiter…!

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