Wie funktioniert der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Viele haben schon vom Vermittlungsgutschein gehört - aber wie genau funktioniert das mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Aus dem bisherigen Vermittlungsgutschein ist bereits seit dem 01.04.2012 nun der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) geworden. Wie ist es nun wie neu geregelt? Seit dem 01.04.2012 gibt es nun den neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Der bisherige Vermittlungsgutschein wird nicht mehr ausgestellt. Was ist jetzt ein Aktivierungs-Vermittlungsgutschein (AVGS)? Unter diesem Namen werden nun die Leistungen zusammengefasst, die ein Arbeitsloser auf Kosten der Agentur für Arbeit bei Dritten erhalten kann. Diese sind für ihn selbst kostenlos, weil der Dienstleister mit der Agentur für Arbeit abrechnet. Unterschieden werden drei Arten von Maßnahmen: - MAT (Maßnahmen bei einem Träger, etwa Weiterbildungen), - MAG (Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, etwa eine Eignungsfeststellung) - MPAV (Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung wie die Vermittlung durch diesen) Für Private Arbeitsvermittler ist hier die MPAV von besonderer Bedeutung

Wie funktioniert der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Arbeitslose können sich an einen privaten Arbeitsvermittler wenden und sich von diesem einen neuen Job beschaffen lassen. Honorieren kann man ihn dann mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, den die Agentur für Arbeit (wie sich das Arbeitsamt jetzt nennt) bzw. die ARGE bzw. das Jobcenter ausstellen. Diesen muss man dem Privaten Arbeitsvermittler vorlegen. Der Abschluss eines Vermittlungsvertrages ist nicht mehr vorgeschrieben, aber zur Klarstellung der Rechte und Pflichten zu empfehlen. Wo und wie bekomme ich an einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Dieser wird, je nach Zuständigkeit, von der Agentur für Arbeit, der ARGE oder dem Jobcenter ausgestellt. Das geschieht nicht von allein. Man muss ihn verlangen, wenn er einem nicht angeboten wird. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können persönlich, per Fax, Brief oder Internet beim Arbeitsamt bei der Agentur für Arbeit angefordert werden. Wann bekomme ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Bezieher von Arbeitslosengeld I können den Gutschein nun bereits vom ersten Tag an erhalten. Aber dies ist eine Kann-Bestimmung. Erst nach 6 Wochen muss der Betreffende auf Antrag einen solchen Gutschein erhalten. Private Arbeitsvermittler, welche den AVGS einlösen möchten, müssen ab dem 1.1.2013 zertifiziert sein. Bis dahin reicht der Nachweis der Gewerbeanmeldung. Wann kann er eingelöst werden? Er kann nur eingelöst werden, wenn - es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden handelt - die vereinbarte Beschäftigungsdauer mindestens drei Monate beträgt - das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Wochen beträgt - der Arbeitsuchende beim betreffenden Arbeitgeber während der letzten vier Jahre vor der Arbeitslosmeldung längstens drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist - der Vermittler nicht bereits anderweitig von der Bundesagentur mit der Vermittlung beauftragt worden ist, - der Vermittler einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitsuchenden hat - der Vermittler die Arbeitsvermittlung als Gegenstand seines Gewerbes angemeldet hat oder zertifiziert ist - der Arbeitgeber und der Vermittler nicht wirtschaftlich und personell miteinander verflochten sind. Europaweite Gültigkeit Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2007 ist der Vermittlungsgutschein auch für Vermittlungen in das EU/EWR-Ausland und bei der Vermittlung durch im EU/EWR-Ausland ansässige private Arbeitsvermittler auszuzahlen.
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Wie finde ich private Arbeitsvermittler? Den privaten Arbeitsvermittler muss man sich selbst suchen. Hier kann man durchaus auch mehrere Firmen/Vermittler beauftragen. Nur einer darf im Erfolgsfalle natürlich dann später auch abrechnen. Neue Regelungen seit dem 1.4.2012 Am 27.12.2011 hat der Deutsche Bundestag das “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” beschlossen und verabschiedet. Folgende Regelungen gelten nun: - Das Gesetz hierzu ist nun nicht mehr befristet, muss immer wieder verlängert werden. Es ist nun dauerhafter Bestandteil des SGB - Der Gutschein heißt nun nicht mehr Vermittlungsgutschein (VGS), sondern Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) - Personen ohne Leistungsbezug (ALGI oder ALGII), etwa Personen, die mit Arbeitslosengeldempfängern in einer Bedarfsgemeinscht leben, können ebenfalls einen AVGS erhalten. Bezieher von Arbeitslosengeld I können den Gutschein nun bereits vom ersten Tag an erhalten. Aber dies ist eine Kann-Bestimmung. Erst nach 6 Wochen muss der Betreffende auf Antrag einen solchen Gutschein erhalten. Es können nun nicht nur Vermittlungen, sondern auch arbeitssuchende Leistungen abgerechnet werden wie Bewerbertrainings und Coachings usw. Private Arbeitsvermittler, welche den AVGS einlösen möchten, müssen übrigens ab dem 1. Januar 2013 zertifiziert sein. Die Einzelheiten dazu sind allerdings im Detail noch nicht bekannt. Wie funktioniert der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Empfehlen Sie diese Seite doch einfach mal weiter…!

Online-Bewerbungen sind nicht viel anders als herkömmliche Bewerbungen auf Papier

Online-Bewerbungen sind bei einigen Unternehmen zum Standard geworden. Aber auch sie muss gut vorbereitet werden. Wir sagen, worauf Sie achten müssen.

Viele der Personalabteilungen werden täglich überhäuft mit Bewerbungen. Großunternehmen wie Siemens, Telekom, Bayer oder Deutsche Bahn erhalten Tausende pro Jahr allein für ihre Ausbildungsplätze. Da verwundert es nicht, dass vor allem die Personaler großer Unternehmen Online-Bewerbungen lieben. Die Bewerberdaten lassen sich einfacher archivieren und die Angaben leichter filtern. ”Vermutlich 70 bis 80 Prozent der Bewerbungen laufen mittlerweile über das Internet”, schätzt Karriereberaterin und Buchautorin Svenja Hofert aus Hamburg.
Sich richtig bewerben: Online Bewerbungen oder herkömmliche Bewerbungen...
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Allerdings unterscheidet sich die Bewerbung im Netz kaum von der gedruckten auf Papier. In der Regel ist die elektronische Bewerbung allerdings billiger: Mappe und Portokosten entfallen schließlich. Ansonsten gelten die klassischen Regeln. Denn neue Standards haben sich bislang kaum entwickelt. Die Bewerbungen per Mausklick sollten mit genauso viel Sorgfalt behandelt werden wie eine traditionelle Bewerbungsmappe. “Die Erstellung einer guten Online-Bewerbung sollte genauso lange dauern wie die einer Papiermappe”, rät Hofert. Die Personalverantwortlichen erwarten von Bewerbern auch online eine perfekte und durchdachte Bewerbung. Eine Online-Bewerbung ist bei vielen Unternehmen zum Standard geworden. Aber auch sie muss gut vorbereitet werden. Wir sagen, worauf Sie achten müssen. Die meisten Personalabteilungen werden überschüttet mit Bewerbungen. Konzerne wie Siemens, Telekom, Bayer oder Deutsche Bahn erhalten Tausende pro Jahr allein für ihre Ausbildungsplätze. Da verwundert es nicht, dass vor allem die Personaler großer Unternehmen Online-Bewerbungen lieben. Die Bewerberdaten lassen sich einfacher archivieren und die Angaben leichter filtern. ”Vermutlich 70 bis 80 Prozent der Bewerbungen laufen mittlerweile über das Internet”, schätzt Karriereberaterin und Buchautorin Svenja Hofert aus Hamburg. Allerdings unterscheidet sich die Bewerbung im Netz kaum von der gedruckten auf Papier. In der Regel ist die elektronische Bewerbung allerdings billiger: Mappe und Portokosten entfallen schließlich. Ansonsten gelten die klassischen Regeln. Denn neue Standards haben sich bislang kaum entwickelt. Die Bewerbungen per Mausklick sollten mit genauso viel Sorgfalt behandelt werden wie eine traditionelle Bewerbungsmappe. “Die Erstellung einer guten Online-Bewerbung sollte genauso lange dauern wie die einer Papiermappe”, rät Hofert. Die Personalverantwortlichen erwarten von Bewerbern auch online eine perfekte und durchdachte Bewerbung. Spätestens hier stellen sich die alt bekannten Fragen wie: Was gehört eigentlich zu einer Bewerbung? Ein Anschreiben, ein Lebenslauf sowie Zeugnisse. Diese müssen eingescannt werden. Idealerweise werden alle Dokumente als eine Datei abgespeichert und zwar im PDF-Format. Ebenso wie im Offline-Zeitalter sollten die Bewerber Anschreiben und Lebenslauf in aller Ruhe vorformulieren. Das geht am Besten offline. So kann das Herzstück der Bewerbung ausgedruckt und in Ruhe noch einmal Korrektur gelesen werden.  “Viele schicken einfach ihren Lebenslauf und vielleicht noch ein paar Zeugnisse per Mail raus – und das war es”, sagt Svenja Hofert. Zu mehr als einer nichtssagenden Floskel wie “hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen”, reiche es häufig nicht. “Damit können Personaler nichts anfangen.” Egal, ob auf Papier, per Mail oder in einem Online-Formular, in jeder guten Bewerbung sollte der Jobsuchende seine Motivation genau erläutern. Es gilt also Fragen wie “Warum möchte ich diese Ausbildung oder diesen Job machen? Wie bin ich auf das Unternehmen gekommen? Welchen Bezug habe ich vielleicht zur Firma, zur Branche, zu den Produkten? Welche Qualifikationen bringe ich mit? Warum suche ich eine neue Herausforderung?” zu beantworten. Wer auf den Karriere-Seiten von Unternehmen nach offenen Stellenangeboten recherchiert, wird früher oder später über Online-Bewerbungstools stolpern. Dort werden auf mehreren Seiten zum einen Kontaktdaten, Ausbildungs- und Jobstationen sowie weitere Qualifikationen abgefragt. Dabei ist es wichtig, alle Felder vollständig auszufüllen, denn nicht selten sortiert das Bewerberprogramm einen Kandidaten sofort aus, wenn nur eine Angabe fehlt. Neben diesen relativ schnell und einfach auszufüllenden Datenfeldern, enthalten die Formulare Freitextfelder. Dort wollen die Unternehmen beispielsweise wissen: “Warum interessieren Sie sich für unser Unternehmen, was machen Sie in Ihrer Freizeit oder was sollten wir über Sie wissen?” Diese Felder sollten Bewerber nutzen, um ihre persönlichen Stärken zu präsentieren. Auslandsaufenthalte, Weiterbildungen, besondere Qualifikationen und verantwortungsvolle Sonderprojekte können das Interesse des Personalers wecken. Wichtig: In den Freifeldern der Online-Tools nicht nur stichwortartig schreiben, sondern die Sätze vollständig ausformulieren. Meist lässt sich am Ende des Formularmarathons eine Vorschau erstellen. Diese sollte sich der Bewerber ausdrucken und noch einmal gegenlesen, bevor er seine Daten abschickt. Und am besten sämtliche Einträge verwahren, um für ein eventuelles Vorstellungsgespräch gewappnet zu sein. Viele Unternehmen geben in Stellenanzeigen mittlerweile die Mailadresse eines Ansprechpartners an. Der Mail-Text sollte das Anschreiben enthalten. Lebenslauf, Zeugnis und eventuelle Praktikumsnachweise werden angefügt. Günstig ist es zudem, auch das Anschreiben zusätzlich als PDF-Dokument beizufügen, so hat der Personaler die Möglichkeit, alle Unterlagen ordentlich formatiert auszudrucken. In den Personalabteilungen gehen täglich Dutzende Mails ein. Um die Einordnung zu erleichtern, sollten Stellensuchende die Betreffzeile ihrer Mail möglichst konkret ausfüllen. Besser als das pure Schlagwort “Bewerbung” ist es, möglichst genau zu werden und auf eine konkrete Stellenanzeige Bezug zu nehmen. So kann die Mail schneller zugeordnet werden. Um zu vermeiden, dass die Bewerbungsmail sofort in den virtuellen Papierkorb wandert, sollte man anonyme Sammeladressen wie info@musterfirma.de meiden.  Um Probleme beim Öffnen von Lebenslauf, Zeugnissen und Co. zu vermeiden, sollten Bewerber auf Experimente bei den Formaten verzichten und nur Anhänge im PDF-Format verwenden. Der Vorteil: Die kann in der Regel wirklich jeder öffnen und Formatierungen gehen nicht verloren. “Nur keine aufwendigen Powerpoint-Präsentationen oder ähnliches verschicken”, warnt Svenja Hofert. Die bereiten unter Umständen Probleme beim Öffnen und verstopfen je nach Größe auch noch den Posteingang des Personalers. Ist das Online-Formular oder die Mail-Bewerbung abgeschickt, heißt es warten. “Zumindest eine Eingangsbestätigung sollte innerhalb einer Woche kommen”, sagt Expertin Svenja Hofert, “sonst darf der Bewerber ruhig telefonisch nachhaken oder die Mail eventuell noch einmal schicken.” Anrufen hat bei großen Firmen allerdings nur Sinn, wenn man den konkreten Namen eines zuständigen Ansprechpartners kennt. Nummer und Namen finden sich häufig auf den Karriere-Webseiten der Unternehmen oder bei der Stellenausschreibung. Empfehlen Sie diese Seite doch einfach mal weiter…!